( § 38 Abs 7 BSVG idF vor BGBl 1992/247 ) Aus § 38 Abs 7 BSVG, der mit BGBl 1992/247 aufgehoben wurde, ergibt sich derzeit keine Beitragshaftung des Eigentümers einer Landwirtschaft, dessen Betrieb durch einen anderen Inhaber geführt wird. VwGH 20.12.2000, 99/08/0010. (Beschwerde abgewiesen)