( § 8 ArbVG, § 1157 ABGB ) Kollektivvertragliche Entgeltansprüche eines in einem der Wirtschaftskammer zugehörigen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers können auch dann nicht nach dem (besseren) Industriekollektivvertrag beurteilt werden, wenn der Betrieb im Laufe der Zeit zu einem Industriebetrieb geworden ist.
ASG Wien 06.09.2000, 22 Cga 134/96b, Berufung erhoben