( § 17 Abs 6 EStG ) Ist der Chefredakteur einer Fachzeitschrift, die nicht einmal monatlich, sondern 6-mal im Jahr erscheint, Bundesbediensteter, hat er keinen Anspruch auf pauschalierte Werbungskosten von Journalisten, weil von einer das Journalistenpauschale rechtfertigenden Zeitung nicht gesprochen werden kann. Bei Beamten steht Loyalität gegenüber Gesetz und Staat im Vordergrund, während bei Journalisten im Sinne der Verordnung des BMF v. 23. 12. 1992 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl 1993/32, Meinungs- und Pressefreiheit das berufliche Fundament bildet. FLD f. Wien, NÖ, Bgld 29.03.2000, RV/6x-16/15/2000. (Finanz-Journal 2001/124, Heft 4)