( § 16 Abs 1 EStG ) Aufwendungen eines Lehrers für den Besuch von Ausstellungen sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn die Ausstellungen nicht nur für Angehörige der Berufsgruppe, sondern von allgemeinem Interesse sind. VwGH 29.03.2001, 97/14/0021. (Bescheid aufgehoben)