( § 6 Abs 1 Z 9 lit c UStG, Art 13 6. RL 77/388/EWG ) Die Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens, gegen eine marktübliche Vergütung die Tätigkeit eines vollständig in seinem Besitz befindlichen Versicherungsunternehmens auszuüben, das weiterhin Versicherungsverträge im eigenen Namen abschließt, stellt keinen Versicherungsumsatz iSd Art 13 Teil B Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. 17. 5. 1977 [zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage] (6. MwSt-RL) dar. EuGH 08.03.2001, Rs. C-240/99 , Fall Försäkringsaktiebolag Skandia (publ).