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§ 9 BAO

ARD 5202/27/2001 Heft 5202 v. 23.3.2001

( § 9 BAO ) Eine rechtskräftige Bestätigung eines (Zwangs-)Ausgleichs des Primärschuldners steht der Geltendmachung der Haftung nach den §§ 80 ff. BAO auch für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen.

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