( § 20 GmbHG ) Es ist zwar richtig, dass Geschäftsführern einer GmbH nur durch Gesellschafterbeschluss bindende Weisungen erteilt werden können und einer allein hiezu nicht befugt ist; der Alleingesellschafter (hier: eine AG) bedarf hiezu aber keines formellen Gesellschafterbeschlusses. Hat das Vorstandsmitglied des Alleingesellschafters (der AG) einer GmbH Vollmacht für diese AG für die Aushandlung der Dienst- oder Werkverträge mit den Geschäftsführern der Tochterfirmen und die Dienstaufsicht samt Weisungsrecht, kann es auch im Außenverhältnis das der AG als Alleingesellschafterin der GmbH zustehende Weisungsrecht gegenüber den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften wahrnehmen. OGH 13.07. 2000, 8 Ob A 148/00y .