( § 283 HGB, § 24 FBG ) Das Firmenbuchgericht hat den verpflichteten Geschäftsführer einer anmeldungspflichtigen GmbH vor der Verhängung von Zwangsstrafen wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses unter Fristsetzung und Androhung einer Zwangsstrafe zur Erfüllung der Anmeldungspflicht oder zur Bekanntgabe entgegenstehender Hindernisse aufzufordern. OGH 13.07.2000, 6 Ob 171/00s.