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Unterscheidung zwischen „Einstellung“ und „Widerruf“ von Arbeitslosengeld

ARD 5200/23/2001 Heft 5200 v. 16.3.2001

( § 24 AlVG ) Eine Leistung nach dem AlVG ist (rückwirkend) einzustellen, wenn eine Leistungsvoraussetzung wegfällt, jedoch zu widerrufen, wenn sich die Zuerkennung nachträglich als unbegründet herausstellt.

VwGH 31.05.2000, 96/08/0258

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