BMF 17.01.2001, 09 0619/1-IV/9/01
Die Steuerpflicht ärztlicher Gutachtertätigkeit wird eingeschränkt und neu präzisiert. Aufgrund des Erkenntnisses des VwGH 28. 9. 2000, 99/16/0302, ARD 5168/28/2000, ist die Einfuhr von Zahnersatz von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Die UStR 2000 werden daher in folgenden Punkten geändert: