( § 4 Abs 1 BPGG, § 4 Abs 2 EinstV ) Wird mit einer für einen Pflegebedürftigen notwendigen „psychosozialen Betreuung“ das Führen von Motivationsgesprächen umschrieben, ist dies als übergreifende Betreuungsmaßnahme zu verstehen.
OGH 19.09.2000, 10 Ob S 257/00t