vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG, § 46 Abs 1 VwGG

ARD 5191/30/2001 Heft 5191 v. 13.2.2001

( § 71 Abs 1 Z 1 AVG, § 46 Abs 1 VwGG ) Überlässt ein Rechtsanwalt jedenfalls außerhalb der Bearbeitung des Posteinlaufes die Anordnung der Setzung von Fristvormerken und deren Überwachung in Ansehung der von ihnen bearbeiteten Angelegenheiten seinen juristischen Mitarbeitern und die Führung des Fristvormerkes dem Sekretariat, steht dies bei einem Fristversäumnis einer Wiedereinsetzung entgegen, weil er es verabsäumt hat, ein System einzurichten, das gewährleistet, dass er selbst überhaupt Kenntnis von den durch seinen Konzipienten in seinem Namen angenommenen Aufträgen erlangt. Durch entsprechende Kontrollmaßnahmen wäre sicherzustellen gewesen, dass der Rechtsanwalt Kenntnis von den solcherart erteilten Aufträgen erlangt. Dies hätte etwa durch eine tägliche Berichtspflicht der Konzipienten gegenüber dem Rechtsanwalt gewährleistet werden können. VwGH 05.06.1998, 97/19/1386, 97/19/1387. (Beschwerden abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte