( § 17 Abs 1 Z 1 und Abs 4 GrEStG ) Wird ein Grundstück durch eine Zusatzvereinbarung im Einvernehmen mit dem Verkäufer anstelle des Käufers einer weiteren Person übereignet, wird dadurch der ursprüngliche Verkauf nicht grunderwerbsteuerrelevant rückgängig gemacht.
VwGH 28.09.2000, 97/16/0326