BMF 06.09.2000, 04 1482/49-IV/4/2000, AÖF 2000/200
Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll v. 16. 6. 2000 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7. 10. 1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, dass die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Diese Anteilsscheine werden daher auch nicht von dem Begriff „Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft“ im Sinne von Art 13 Abs 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfasst sein, so dass das Besteuerungsrecht an den Gewinnen der österreichischen Investoren, die bei Veräußerung solcher Anteilsscheine erzielt werden, gemäß Art 13 Abs 5 DBA-Deutschland ausschließlich bei Österreich liegt.