BMF 21.12.2000
Wird aus einer betrieblichen Tätigkeit eine außerbetriebliche, endet der Bestand des betrieblichen Organismus. Die Änderung einer betrieblichen Tätigkeit in eine außerbetriebliche (z.B. Gewerbebetrieb wird zur Vermietung und Verpachtung) stellt eine Betriebsaufgabe dar (RZ 5646 EStR 2000).