BMF 06.09.2000, 04 1482/49-IV/4/2000, AÖF 2000/200
Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll v. 16. 6. 2000 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehefrau einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehefrau in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Art 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (Erbschaftssteuerabkommen-Deutschland) der österreichischen Erbschaftsbesteuerung.