( Art 7 Abs 1 B-VG, § 17 Abs 3 KStG ) Gegen die Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen in der Höhe von 20% des Gewinnes vor Abzug der für die Versicherten bestimmten Gewinnbeteiligung oder Prämienrückerstattung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
VfGH 11.10.2000, B 787/99