( § 8 Abs 1 AngG ) Sind 20% des jeweils zur Auszahlung gelangenden Betrages einer aufgrund einer Betriebsvereinbarung gewährten Schichtzulage als Pauschalabgeltung für die Entgeltfortzahlung für 13 Wochen im Krankenstand gewidmet, ist dies gegenüber der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelung günstiger und nicht als gesetzwidrige Anwesenheitsprämie zu betrachten. OLG Wien 25.09.2000, 8 Ra 251/00s, Revision unzulässig.