( § 174 Abs 3 lit a ZollG ) Der Umstand, dass ein Transporteur vom Vorhandensein des unverzollten Austauschmotors bei Einbringung eines gekauften Kfz in das Zollgebiet nichts wusste, ändert nichts an der vorschriftswidrigen Verfügung über eine einfuhrzollpflichtige zollhängige Ware. VwGH 14.10.1999, 98/16/0159. (Beschwerde abgewiesen)