( § 255 Abs 3 ASVG ) Wird bei einem versicherten Unselbständigen ein hochgradiges Vermeidungsverhalten aus psychologischer Sicht festgestellt, das ihn von allen beruflichen Tätigkeiten - ausgenommen Heimarbeit - ausschließen würde, ist dieser, sofern seine Verhaltensstörung gesundheitliche Gründe hat, auf mögliche Heimarbeit wegen Unbilligkeit der Verweisung Unselbständiger auf selbständige Arbeiten nicht verweisbar.