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Umsatzsteuerbefreiung für Nebenleistungen beim Warenexport

Lohnsteuer und AbgabenARD 5168/29/2000 Heft 5168 v. 14.11.2000

( § 6, § 7, § 9 Abs 1 UStG 1972 ) Die Umsatzsteuerbefreiung für handelsübliche Nebenleistungen an ausländische Auftraggeber im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen gemäß § 9 Abs 1 UStG 1972 gilt nur für Nebenleistungen, die in den Warenwert (als Bemessungsgrundlage für die Verbrauchsbesteuerung im Bestimmungsort) einfließen (z.B. Transport- oder Verpackungsleistungen); Inspektions- und Gutachtertätigkeiten zur Feststellung der Menge und Qualität der Waren sind keine steuerfreien Nebenleistungen.

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