( § 2 Abs 1 Z 3 GSVG ) Die Versicherungspflicht von zu Geschäftsführern bestellten Gesellschaftern einer GmbH besteht ohne Rücksicht auf Einkünfte schon dann, wenn eine Person nur geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist. OLG Wien 26.08.1998, 7 Rs 171/98. (ZAS Jud. 1/2000)