( § 132, § 133 GSVG ) Grundsätzlich ist ein einziger Verweisungsberuf bereits für die Verneinung eines Anspruchs auf Erwerbsunfähigkeitspension ausreichend. LG Wels 18.08.1998, 18 Cgs 177/97. (ZAS Jud 1/2000)
( § 132, § 133 GSVG ) Grundsätzlich ist ein einziger Verweisungsberuf bereits für die Verneinung eines Anspruchs auf Erwerbsunfähigkeitspension ausreichend. LG Wels 18.08.1998, 18 Cgs 177/97. (ZAS Jud 1/2000)