( § 36, § 37 Abs 2 AngG ) Das Urteil des ASG Wien 11. 10. 1999, 29 Cga 41/99g, ARD 5116/12/2000, betreffend Anspruch auf Entschädigung für die Einhaltung des Konkurrenzverbots nach Arbeitgeberkündigung, wurde bestätigt. OLG Wien 15.09.2000, 9 Ra 73/00x, Revision zulässig.