( § 36 Abs 2 AngG ) Verbietet eine Konkurrenzklausel die Tätigkeit in bestimmten näher bezeichneten Konkurrenzunternehmungen und geht der Arbeitnehmer ein Dienstverhältnis mit einem Unternehmen ein, das von der Konkurrenzklausel nicht erfasst ist, kommt ein Verstoß gegen die Konkurrenzklausel nicht in Betracht. OLG Wien 21.07.2000, 9 Ra 135/00i, in Bestätigung von ASG Wien 8. 3. 2000, 3 Cga 80/98z, ARD 5134/27/2000, Revision unzulässig.