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Arbeitswilligkeit und Nachweis vorgeschriebener Bewerbungen

SozialversicherungARD 5162/19/2000 Heft 5162 v. 17.10.2000

( § 7 Abs 1, § 10 AlVG ) Ein bloßes Zuwiderhandeln gegen die Aufforderung des AMS, eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachzuweisen, ist für den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe wegen Annahme von Arbeitsunwilligkeit nicht ausreichend.

VwGH 26.01.2000, 95/08/0030

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