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Anfechtungsfrist für bedingte Kündigung nach Entlassungsanfechtung

ArbeitsrechtARD 5162/18/2000 Heft 5162 v. 17.10.2000

( § 105 Abs 4 ArbVG ) Wird eine Kündigung bedingt für den Fall ausgesprochen, dass eine Entlassung ungerechtfertigt ausgesprochen wurde, beginnen die Anfechtungsfristen des § 105 Abs 4 ArbVG mit dem Zugang der Kündigung und nicht erst mit dem Urteil im Entlassungsverfahren zu laufen.

OLG Innsbruck 12.09.2000, 15 Ra 85/00p

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