( § 27 AngG ) Verlässt ein Arbeitnehmer seinen Dienstort als Reaktion auf die Worte des Geschäftsführers „Gehen Sie!“, liegt eine Entlassung und kein Austritt vor. Diese Aufforderung ist so zu verstehen, dass der Arbeitnehmer sofort seine Sachen packen und gehen soll, und kann nicht als Kündigung mit gleichzeitiger Dienstfreistellung gedeutet werden.
OLG Wien 26.06.2000, 10 Ra 72/00g