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§ 4 Abs 1 ASVG

SozialversicherungARD 5155/14/2000 Heft 5155 v. 22.9.2000

( § 4 Abs 1 ASVG ) Feststellungen über die Versicherungspflicht sind immer in Bezug auf bestimmte Dienstgeber und bestimmte Dienstnehmer und aufgrund einer bestimmten Tätigkeit zu treffen. VwGH 29.06.1999, 99/08/0081. (Beschwerde abgewiesen)

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