( § 2 Abs 1 Z 4 GSVG, § 4 Abs 4 ASVG ) Das nebenberufliche Auswerten und Bearbeiten von VwGH-Erkenntnissen durch einen Autor für Beiträge in einer Zeitschrift für einen Verlag kann bei Fehlen einer vertraglichen Verpflichtung für die Fortsetzung der - wenn auch im Interesse beider Vertragsparteien - laufenden Auswertung der Erkenntnisse und ohne räumliches Naheverhältnis zum Verlag bzw. ohne Verwendung dessen Betriebsmittel auch dann nicht einem freien Dienstverhältnis unterstellt werden, wenn die Auswertung innerhalb bestimmter Fristen erfolgen sollte.