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Unterlassung des vorzeitigen Austritts bei Erkennbarkeit der Kreditunwürdigkeit des Arbeitgebers

ArbeitsrechtARD 5153/4/2000 Heft 5153 v. 15.9.2000

( § 51, § 25 KO, § 26, § 29 AngG ) Ein Gesellschafter, der als Arbeitnehmer die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft kennen konnte, hat - sofern er nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erkennen der Krise vorzeitig austritt - im Konkurs der Gesellschaft auch keine Beendigungsansprüche, wie Abfertigung und Kündigungsentschädigung.

OGH 26.04.2000, 9 Ob A 53/00k

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