( § 1 Abs 6 Z 4, § 30 IESG ) Das Stehenlassen von Entgeltforderungen eines Gesellschafter-Arbeitnehmers gegenüber einer insolventen GmbH stellt auch bei einer Minderheitsbeteiligung einen nicht ersatzfähigen Eigenkapitalersatz dar und somit liegt kein gesicherter Anspruch nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz vor.
OGH 30.03.2000, 8 Ob S 69/00f