( § 319 Abs 3 ZPO, § 1438 ABGB ) Begehrte ein Arbeitnehmer vom Masseverwalter seines insolventen Arbeitgebers die Zahlung eines Geldbetrages, dessen Rechtsgrundlage im Dienstvertrag liegt, kann der Masseverwalter dagegen nicht kompensando Schadenersatzforderungen einwenden, weil der Arbeitnehmer Mitschuld am Konkurs des Arbeitgebers und gegen das arbeitsrechtliche Treuegebot verstoßen hatte, indem er versucht habe, Kunden aus dem Kundenstock des Arbeitgebers für sein eigenes, in Gründung befindliches Unternehmen abzuwerben. Diese im Schadenersatzrecht begründeten Ansprüche haben eine andere Rechtsgrundlage als der gegenüber dem Masseverwalter verfolgte Entgeltanspruch. ASG Wien 04.08.1999, 33 Cga 173/98x, Ruhen eingetreten.