vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstzeugnis mit verschlüsselten Formulierungen

ArbeitsrechtARD 5147/5/2000 Heft 5147 v. 25.8.2000

( § 39 AngG ) Widersprüchliche, verschlüsselte oder doppelbödige Formulierungen in einem Dienstzeugnis, wie „Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten.“ sind ersatzlos zu streichen.

LAG Hamm/BRD 17.12.1998, 4 Sa 630/98

Das Dienstzeugnis enthielt im vorliegenden Fall folgende Beurteilung: „Wir lernten Frau ... als sehr engagierte und einsatzfreudige Mitarbeiterin kennen, die über ein profundes Fachwissen verfügt. Ihre Leistungen lagen stets über dem Durchschnitt. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie zur vollen Zufriedenheit. Sowohl Vorgesetzte als auch Kollegen schätzten Frau ...‘s sachliche Art der Zusammenarbeit. Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte