( § 39 AngG, § 1295, § 1304 ABGB ) Entgeht einem Arbeitnehmer infolge Unterlassung der Ausstellung eines Dienstzeugnisses ein neuer Posten, hat er Anspruch auf Verdienstentgang.
ASG Wien 21.03.2000, 30 Cga 155/98b, Berufung erhoben
Schadenersatz - Bemessung des Verdienstentganges