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§ 81, § 101 Abs 3 BAO

BetriebswichtigesARD 5146/37/2000 Heft 5146 v. 22.8.2000

( § 81, § 101 Abs 3 BAO ) Wird ein Gesellschafter einer GesBR in einem Fragebogen anlässlich der Gründung der Gesellschaft als Geschäftsführer angeführt und steht dies nicht mit dem Gesellschaftsvertrag in Einklang, kann dieser Umstand nicht dazu führen, dass der fälschlicherweise als Geschäftsführer Bezeichnete als Zustellungsbevollmächtigter anzusehen wäre. Auch wenn er daher nicht als Zustellungsbevollmächtigter anzusehen war und die Zustellung an ihn nicht die Erlassung der Bescheide bewirkt hat, ist eine Heilung dieses Zustellmangels möglich, wenn der Bescheid dem zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft bestellten und damit vertretungsbefugten Geschäftsführer, somit jener Person, der gemäß § 101 Abs 3 BAO der an die Gesellschaft gerichtete Bescheid zuzustellen gewesen wäre, tatsächlich zugekommen ist. VwGH 24.09.1999, 98/14/0134, 0138. (Bescheide aufgehoben)

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