(§ 4 Abs 7 AuslBG) Hat ein Ausländer durch ein gesetzwidriges Aufenthaltsverbot seinen bereits durch Beschäftigungen erworbenen Arbeitslosengeldanspruch verloren, darf dieser Umstand bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Beschäftigungsbewilligung nach Überschreiten der Bundeshöchstzahl nicht berücksichtigt werden.
VwGH 17.01.2000, 98/09/0202