( § 18 Abs 1 KVG ) Wurden schon vor der eine Universalsukzession bewirkenden Eintragung einer Verschmelzung von 2 Kapitalgesellschaften (hier: Aufnahme der Muttergesellschaft in die Tochtergesellschaft; down stream merger) im Firmenbuch im Wege des Notariatsaktes, mit dem die Verschmelzung vereinbart wird, kraft Vereinbarung der Tochtergesellschaft und ihrer damals noch existenten Muttergesellschaft die bis dahin von der Mutter an ihr gehaltenen Geschäftsanteile auf eine dritte Person, nämlich den bisherigen Alleingesellschafter der Muttergesellschaft, übertragen, unterliegt diese Übertragung eigener Anteile als Anschaffungsgeschäft iSd § 18 KVG der Börsenumsatzsteuer. VwGH 16.12.1999, 99/16/0146. (Beschwerde abgewiesen)