( § 2 Z 3 lit b KVG idF vor BGBl 1994/629 ) Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft, zu denen er sich als Gesellschafter verpflichtet hat, sind auch dann gesellschaftsteuerpflichtig, wenn er im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung nicht mehr Gesellschafter ist.
VwGH 30.03.2000, 99/16/0135