vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Z 1, § 6 KVG idF vor BGBl 1994/629, § 26 Abs 3 UmgrStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5140/24/2000 Heft 5140 v. 28.7.2000

( § 2 Z 1, § 6 KVG idF vor BGBl 1994/629, § 26 Abs 3 UmgrStG ) Für das Wesen einer stillen Gesellschaft ist es gemäß § 178 Abs 1 HGB essenziell, dass die vom Gesellschafter geleistete Einlage in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes, an dem sich der Gesellschafter beteiligt, übergeht, ohne dass dadurch Gesellschaftsvermögen entsteht. Das dem Zweck einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht gewidmete Vermögen hingegen steht im Miteigentum der Gesellschafter und stellt Sondervermögen dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte