( § 22 BAO, § 2 Abs 3 EStG ) Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten und Liebhaberei bei der Vermietung von Hotels in Zusammenhang mit Time-Sharing und der Platzierung von Verlustbeteiligungsmodellen. FLD f. Oberösterreich 20. 10.., RV032.94/1-6/94.