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§ 17 Abs 1, § 33 TP 5 GebG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5137/20/2000 Heft 5137 v. 18.7.2000

( § 17 Abs 1, § 33 TP 5 GebG ) Sind in einer Urkunde alle für einen Bestandvertrag notwendigen Elemente mit Ausnahme der ziffernmäßigen Höhe des Bestandzinses angeführt, genügt dies, um die Gebührenpflicht zu begründen. VwGH 27.04.2000, 2000/16/0304. (Beschwerde abgewiesen)

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