( § 8 KStG ) Von einem Verein an seine Funktionäre ausbezahlte Funktionärsgebühren stellen insoweit, als sie einem Fremdvergleich nicht standhalten, verdeckte Gewinnausschüttungen dar.
VwGH 24.06.1999, 97/15/0212
Fremdvergleich
( § 8 KStG ) Von einem Verein an seine Funktionäre ausbezahlte Funktionärsgebühren stellen insoweit, als sie einem Fremdvergleich nicht standhalten, verdeckte Gewinnausschüttungen dar.
VwGH 24.06.1999, 97/15/0212
Fremdvergleich