(§ 34, § 39 Z 2 BAO ) Verdeckte Gewinnausschüttungen eines Vereins durch Begünstigung von Funktionären und deren Angehörigen sowie durch einem Fremdvergleich nicht standhaltende Funktionsgebühren bewirken den Verlust der steuerlichen Begünstigung aus der Gemeinnützigkeit.
VwGH 24.02.2000, 97/15/0213