( § 27 Z 1 AngG ) Äußerungen eines Arbeitnehmers in gehobener Position, die falsche Informationen enthalten und Konkurrenzunternehmen dadurch große Wettbewerbsvorteile verschaffen, rechtfertigen aufgrund der Verletzung seiner Treuepflicht eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.
ASG Wien 22.12.1998, 7 Cga 2/97g, 7 Cga 3/97d