( § 27 Z 1 AngG ) Die Weitergabe der Information über das Bestehen eines nicht zulässigen Subauftrages an den Hauptauftraggeber stellt eine Handlung dar, die offenkundig geeignet ist, die Interessen des Arbeitgebers als Auftragnehmer zu schädigen, und macht einen Arbeitnehmer des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig. ASG Wien 23.10.1999, 29 Cga 133/98k, Berufung erhoben.
Anm.: Aufgehoben durch OLG Wien 13. 7. 2000, 10 Ra 78/00i, ARD 5163/35/2000.