(§ 2 Abs 2 Z 5 lit b, § 41 KGG) Übt eine im Firmenbuch eingetragene Gesellschafter-Geschäftsführerin auf Karenzgeldanspruchsdauer tatsächlich keine Tätigkeit für die Gesellschaft aus, hindert ihr aliquoter Anteil am Umsatz der Gesellschaft ihren Karenzgeldanspruch auch dann nicht, wenn dieser die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
OLG Wien 28.02.2000, 8 Rs 364/99d