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Kein Karenzgeld für Lehrbeauftragte

SozialversicherungARD 5133/17/2000 Heft 5133 v. 4.7.2000

( § 31a AlVG idF vor BGBl I 1997/47, § 12 KGG ) Lehrbeauftragte, für die weder eine gesetzliche noch eine kollektivvertragliche Arbeitszeit gilt, haben im Falle der Inanspruchnahme eines Karenzurlaubs keinen Anspruch auf Karenz-(urlaubs-)geld.

VwGH 29.03.2000, 97/08/0567

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