( § 16 Abs 1 EStG ) Sind Sprachkurse im Zuge von Reisen nach Malta und nach England nicht auf Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen (hier: Psychologe) abgestellt, sind Aufwendungen hiefür nicht absetzbar, auch wenn die Kenntnis der englischen Sprache zum Verständnis der für Psychologen wichtigen Literatur erforderlich ist. VwGH 19.10.1999, 99/14/0131. (Beschwerde abgewiesen)