( § 16 Abs 1 EStG ) Fahrtkosten für Fahrten, die wegen des Besuchs eines Fortbildungskurses am Wochenende unternommen werden, sind auch dann nicht mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. dem Pendlerpauschale abgegolten, wenn die Fahrten vom Wohnort des Steuerpflichtigen zum Fortbildungsort zum weitaus überwiegenden Teil die gleiche Fahrtstrecke umfassten, die der Steuerpflichtige auch auf dem Weg von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstätte zurücklegen muss.